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Verwaltung

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Verwaltung Artikel


Die Verwaltung ist eine Organisation mit dem Auftrag des Verwaltens. Der Auftrag des organisierten Verwaltens besteht aus einem Aufgabenkomplex, der das zeitnahe, aufgabenbezogene Erfassen, Betreuen, Leiten, Lenken und das Verantworten dynamischer Systeme nach stabilen Vorschriften verwirklicht. In diesem Sinne haben alle bürokratisch strukturierten (Groß-)Betriebe in Politik, Religion, Wirtschaft und Kultur Verwaltungen.

Inhaltsverzeichnis
Buch-Tipp: Die pädagogische 5-Minuten-Terrine (AOL Arbeitsvorlagen) Praxisnahe Materialien für den Schulalltag Die "Pädagogische 5-Minuten-Terrine" ist eine Mahlzeit, die es in sich hat. Vieles davon habe ich schon in meinem Lehrerinnen-Job ausprobiert und dabei Zeit und Nerven gespart. Besonders praktisch fand ich die Beobachtungsbögen zu dem Schülerverhalten, die Checkliste für Klassenlehrer/innen und...

Soziologisches

Der kulturelle Stil einer Verwaltung hängt von ihrer Spitze und in dem weiteren Sinn von ihrer Gesellschaft ab. So hatten und haben die Höfe von Monarchien (wenn es Erbmonarchien sind) häufig Erbämter, setzen kirchliche Verwaltungen häufig die Priesterweihe voraus, war der Eintritt in die Verwaltung des klassischen China ca. nach schwierigen (auch literarischen und kalligraphischen) Prüfungen möglich, schufen die Verwaltung der Aufklärung (z. B. in Frankreich, Württemberg, Bayern, Preußen) einen eigenen Stil der "rationalen" Verwaltung, Diktaturen Verwaltungen mit weit gehenden Kontrollaufgaben ("Kaderverwaltung ") zu dem Machterhalt und gefügigem Personal, und zeitgenössische Weltfirmen tendieren häufig zum nicht unähnlicher Personalpolitik (Stäbe bestehen dann aus Yes Men).

Fachverwaltungen - etwa eines Krankenhauses oder das Inspektorensystem einer Gutsverwaltung - setzen immer auch speziell geschultes Personal voraus.

Siehe auch: Bürokratie, Verwaltungstransparenz und als soziologische Autoren Max Weber, Niklas Luhmann, Bálint Balla u. v. m.

Buch-Tipp: Einsatztaktik für den Gruppenführer Aufschlussreich Eines der besten Fachbücher, die ich je gelesen habe. Jeder Feuerwehrangehörige mit Grundkenntnissen wird aus diesem Buch heraus sehr viel nützliches Wissen bekommen. Es hilft, sich in die Denk- und Handlungsweise einer Führungskraft hinenversetzen zu können. Und es zeigt die vielen kleinen Arbeitsschritte einer Feuerwehr im...

Zur Öffentlichen Verwaltung

Die öffentliche Verwaltung ist Teil der vollziehenden Gewalt (Exekutive). Jede Tätigkeit des Staates oder anderer Träger öffentlicher Gewalt, die weder der Gesetzgebung noch der Rechtsprechung zuzuordnen ist, fällt in den Bereich der Exekutiven. In dem engeren Sinne wird unter öffentlicher Verwaltung jedes Verwaltungshandeln verstanden, das dem Vollzug von Gesetzen dient. Darum ist die Regierungstätigkeit (Regierungsgewalt) nicht Teil der Verwaltung in dem engeren Sinn.

Nach den Aufgaben der öffentlichen Verwaltung unterscheidet man zwischen der Eingriffsverwaltung (beispielsweise Gewerbeuntersagung), der Leistungsverwaltung (zum Beispiel Gewährung von Sozialhilfe) und der Planungsverwaltung (beispielsweise Aufstellung eines Flächennutzungsplans).

Die Handlungsformen der öffentlichen Verwaltung können öffentlich-rechtlich oder privatrechtlich sein. Öffentlich-rechtlich handelt die Verwaltung bei der Hoheitsverwaltung und der so genannten schlichten Hoheitsverwaltung , privatrechtlich in dem Verwaltungsprivatrecht , bei der Fiskalverwaltung und der erwerbswirtschaftlichen Betätigung.

Träger der öffentlichen Verwaltung sind der Bund, die Bundesländer und die kommunale Selbstverwaltung. Wird die Verwaltung durch Bund und Länder ausgeübt, spricht man von unmittelbarer Staatsverwaltung, werden andere Rechtsträger (zum Beispiel Körperschaften, Anstalten oder Stiftungen des öffentlichen Rechts sowie beliehene (bewidmete) Unternehmer oder Handwerker privaten Rechts (beispielsweise eine Talsperren-AG, ein Schornsteinfegermeister, TÜV oder DEKRA; siehe Beliehener)) beauftragt, spricht man von mittelbarer Staatsverwaltung.

Zur öffentlichen Verwaltung siehe auch: Ministerialverwaltung , Kommunalverwaltung , Stichwortverzeichnis Recht

Buch-Tipp: Falsche Taktik - Große Schäden Ein Schritt in die richtige Richtung! Das tut weh,wenn man in einem Text wiederfindet wie man in dem Moment in einem wirklich nicht optimalen Zustand gefangen ist. Mehr noch als die Auführung der Lösungsmöglichkeiten und Denkansätzen, hat mich der Hinweis auf die Wurzel des Übels begeistert. Die heilige Kuh Feuerwehr, wir quasie schon mal am Schlachter...

Zur (Miethaus)-Verwaltung

Die Vorschriften für eine Hausverwaltung werden durch den oder die Eigentümer, den Gesetzgeber und anderen Vertragspartnern (Hausmeister, Müllabfuhr, Wartungsunternehmen usw.) vorgebenen.

Buch-Tipp: Grundkurs Relationale Datenbanken Ausgezeichnetes Lehrbuch Ich verwende dieses Buch in der Vorlesung und Übung "Datenbanken 1" für Bachelorstudenten in dem Studiengang Telematik an der Technischen Fachhochschule Wildau (Brandenburg). Es ist sehr verständlich und präzise geschrieben und als Einstiegswerk zu dem Thema Datenbanken uneingeschränkt zu empfehlen. Insbesondere die...

Speziell zur Datenverwaltung

Die Datenverwaltung (englisch: data mangement) hat insbesonders bei Einsatz von Microprozessoren und Microcontrollern außerordentlich komplexe Aufgaben und entscheidenden Einfluss auf ihre Leistung bei der Datenverarbeitung.

Bitte beachten Sie auch den Hinweis zu Rechtsthemen!


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